Förderdarlehen für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz

Presseinformation:


Förderdarlehen für Baudenkmäler nutzen

Schon seit 2013 sind die Weichen in der Denkmalförderung neu gestellt.

Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK mit einem Volumen von 60 Millionen Euro pro Jahr stehen zur Verfügung. Dabei können, mit einer langen Tilgungsfrist, nicht nur die denkmalbedingten Mehrkosten einer Baumaßnahme, sondern die Gesamtkosten des Umbaus bei einer Förderung berücksichtigt werden. „Beispielsweise kann der Eigentümer eines Hauses mit erhaltenswerter Bausubstanz die Darlehensförderung nicht nur für die denkmalgerechte Erneuerung seiner Fenster, sondern für seinen gesamten Umbau beantragen“, informiert der Horn-Bad Meinberger Wirtschaftsförder Rüdiger Krentz.

Das Darlehensprogramm ist im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes NRW für selbst genutztes Wohneigentum abrufbar und als Darlehensprogramm der NRW.BANK für gewerblich- oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler.

Zum Beispiel erhalten private Investoren für überwiegend nicht wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude zurzeit einen Zinssatz von 0,9% p.A. Weitere Konditionen können über die Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg erfragt werden.

Interessant ist, dass das Programm nicht wie früher auf denkmalgeschützte Immobilien beschränkt, sondern ins-gesamt auf instand zu setzende Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausgeweitet wurde. Die Förderfähigkeit einer Immobilie muss von der „Unteren Denkmalbehörde“ bestätigt werden. Ansprechpartnerin hierfür ist bei der Stadt Horn-Bad Meinberg Frau Ingrid Bäckeralf, Tel. 05234 201 278, oder i.baeckeralf@horn-badmeinberg.de

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